Ungleichbehandlung muß aufhören

Förderung kommunaler und privater Musikschulen

Wir fordern alle betroffenen Mitglieder auf, den unten stehenden Text an ihre jeweiligen politischen Vertreter in Kommunen und im Landtag zu schicken und uns über die jeweiligen Reaktionen zu unterrichten.

Gerne kann der folgende Text hier kopiert werden, um ihn in den sozialen Medien zu veröffentlichen und zu teilen. die Information der Presse ist ebenfalls erwünscht!

Ungleichbehandlung von kommunalen und e.V.-geführten Musikschulen gegenüber privaten:

Die Ungleichbehandlung von kommunalen und e.V.-geführten Musikschulen auf der einen Seite und der privaten Musikschulen und der privaten Musiklehrer auf der anderen Seite muss endlich aufhören!

Neben der ersten Säule, den kommunalen Musikschulen, wird die zweite Säule der musikalischen Jugendbildung in Baden-Württemberg von privaten Musikschulen und privaten Musiklehrern gebildet. Anders als die kommunalen Einrichtungen wird der private Bereich nicht vom Staat unterstützt. Die bestehende Förderpraxis stellt eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung dar und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Bei der Ungleichbehandlung von Sachverhalten gilt das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG). Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich behandeln.

Private Musikinstitute und private Musiklehrer arbeiten bei gleicher Qualifikation auf gleichem Niveau wie die Lehrkräfte der öffentlichen Einrichtungen.

Was öffentliche Einrichtungen aufgrund manchmal langer Wartelisten nicht leisten können, wird vom privaten Bereich – unter Inkaufnahme der Selbstausbeutung dieser Lehrkräfte – abgefedert. Wer es schafft, damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann froh sein. Denn die freien Musikinstitute stehen in direkter Konkurrenz zu ihren kommunalen Pendants – allerdings ohne in den Genuss staatlicher Förderung zu kommen. Was bedeutet das für die privaten Anbieter von Musikunterricht? Sie müssen sich so weit wie möglich an den gestützten Unterrichtspreisen der kommunalen Musikschulen orientieren und arbeiten damit stets an wirtschaftlicher Schmerzgrenze.

Also kein Zweifel: Um diese misslichen Zustände zu beheben, bedarf es einer Veränderung des Fördersystems – und zwar unabhängig von der Trägerschaft!

Ein sinnvoller Ansatz wäre, personenbezogene Zuschüsse zu vergeben, also Zuschüsse an alle Schüler, die nachweislich qualifizierten Musikunterricht genießen.

Ein „Bildungsgutschein“, der bei jedem qualifizierten Anbieter von Musikunterricht eingelöst werden kann, würde alle Probleme lösen! Hierbei würde es sich um eine Systematik handeln, bei der die gesamte staatliche Förderung direkt an die Nutzer weitergereicht wird. Diese Förderung ist nicht mit dem bereits bestehenden „Bildungsgutschein“ zu verwechseln, der als politisches Feigenblatt dient und in seiner Ausgestaltung (10 € pro Monat) der Bedürftigkeitsprüfung und seiner bürokratischen Hindernisse wegen nicht geeignet ist, die hier erhobene Forderung zu erfüllen.

Ein Blick auf andere Bundesländer macht deutlich: Mancherorts wurde schon längst erkannt, welchen Schatz man an den privaten Musiklehrern und Musikschulen hat. In Bayern beispielsweise werden projektgebundene Förderungen privaten Musikinstituten oder -lehrern angeboten, z.B. als Zuschuss zu Raummieten oder Instrumenten.

Vorher die schwarzen Schafe unter den privaten Anbietern herauszufiltern ist per Nachweis des Hochschuldiploms ganz einfach und sicher zielführender, als letztere mit der Pauschalkeule zu diskreditieren, anstatt deren Potentiale zu nutzen.

Die Ungleichbehandlung von fest angestellten und freiberuflichen Musiklehrern bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit muss endlich aufhören – unabhängig von der Trägerschaft!

Präsident wie Präsidium des Landesmusikrates Baden-Württemberg halten die Rahmenbedingungen der freien Musikschulen in Baden-Württemberg für unbefriedigend und unterstützen grundsätzlich die Bestrebungen des Tonkünstlerverbandes, um zu einer Verbesserung der Situation zu gelangen.

Insbesondere interessiert uns ihre Position zu den folgenden Fragen:

  1. Wie schätzen Sie den bayerischen Weg ein, zusätzliche Mittel für die musikalische Bildung zur Verfügung zu stellen und diese durch den Tonkünstlerverband ausreichen zu lassen?
  2. Wie ist Ihre Haltung zu einem Bildungsgutschein, bei dem die Förderung direkt beim Empfänger ankommt?
  3. Wie ist Ihre Haltung zu der Tatsache, dass staatliche Förderung für Fortbildung nur angestellten Lehrkräften zugutekommen kann?
  4. Wie ist Ihre Haltung zu einer institutionellen Förderung des Berufsverbandes der freien/privaten MusiklehrerInnen?

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Antworten.

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